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Inhaber und
verantwortlich für
den Inhalt:
Firma Herbert Dorfner
Reifen Service, Handel mit Autoreifen u. techn. Gummiartikel
Stromstrasse 10
Wien 1200
Tel : +43 1 332 92 19
Fax : +43 1 333 16 19
E-Mail:
verkauf reifen-dorfner.at
Geschäftszeiten : Mo-Fr 7.30 - 17.30
| Sa 7.30 - 12.00
ATU 47929103
Firmenbuch Nr. FN2556i
Bank Verbindung:
BA-CA
Ktonr: 00451132500
IBAN und BIC Nummer senden wir Ihnen gerne nach
Anfrage per Mail zu.
Gerichtsstand Wien
Allgemeine
Geschäftsbedingungen:
Allgemeine Verkaufs- und
Lieferbedingungen für den Handel.
Unverbindliche Verbandsempfehlung, dem Kartellgericht gemäß § 32
KartellG angezeigt am 24.1.2002.
I .Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und
Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser AVLH, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes.
Sämtliche unserer privatrechtlichen Willenserklärungen sind auf
Grundlage dieser AVLH zu verstehen. Entgegenstehende oder von
unseren AVLH abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht
an, es sei denn, wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer
Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten
insofern nicht als Zustimmung zu von unseren AVLH abweichenden
Vertragsbedingungen. Diese
Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle
weiteren Rechtsgeschäfte zwischen
den Vertragsparteien.
II.
Vertragsabschluss
a) Unsere Anbote verstehen sich
unverbindlich und freibleibend. Von diesen AVLH oder anderen unserer
schriftlichen Willenserklärungen abweichende mündliche Zusagen,
Nebenabreden und dergleichen, insbesondere solche, die von
Verkäufern, Zustellern, etc, abgegeben werden, sind für uns nicht
verbindlich. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte,
Werbeankündigungen etc wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,
dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.
b) Jeder Auftrag bedarf zum
Vertragsabschluss einer Auftragsbestätigung. Das Absenden oder
Übergeben der vom Kunden bestellten Ware bewirkt ebenfalls den
Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der
Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch achttägige Frist, ab
Zugang des Angebotes daran gebunden.
Der Punkt II. a) gilt nicht bei
Verbrauchergeschäften.
III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind,
sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive
Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten zwischen
Vertragsabschluss und Lieferung aufgrund kollektivvertraglicher
Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder
sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen
oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für
Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc,
verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu
erhöhen oder zu ermäßigen.
Punkt III. gilt nicht bei
Verbrauchergeschäften.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
a) Mangels gegenteiliger Vereinbarung
sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu
bezahlen. Unsere Rechnungen sind ab Warenübernahme zur Zahlung
fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos
nicht zulässig. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit
Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.
Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens
auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
b) Für den Fall des Zahlungsverzuges
sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 %
über der Sekundärmarktrendite/Bund lt statistischem Monatsheft der
Österreichischen Nationalbank zu verrechnen. Weitere Ansprüche, wie
insbesondere der Anspruch auf höhere Zinsen, aus dem Titel des
Schadenersatzes bleiben vorbehalten.
Punkt IV. b) erster Satz gilt nicht
bei Kreditgeschäften mit Verbrauchern.
V. Vertragsrücktritt
a) Neben den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen sind wir auch bei Annahmeverzug (Pkt VII) oder anderen
wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung des Konkursverfahrens
über das Vermögen eines Vertragspartners oder Abweisung eines
Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei
Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz
von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich
entstandenen Schadens zu begehren.
b) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind
wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen
entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder
Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw Sicherstellungen
zu fordern oder - gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist - vom Vertrag zurückzutreten.
c) Tritt der Kunde - ohne dazu
berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt
seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf der Erfüllung des
Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen;
im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl
einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15 % des
Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu
bezahlen.
VI. Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der
Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 9,00
zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung
des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von €
3,70 zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und
Inkassospesen zu ersetzen, zB die eines Inkassoinstitutes, wobei
maximal die Vergütung gebührt, die sich aus der Verordnung des BMwA
über Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen
ergibt.
Punkt VI. 2. Satz gilt nicht bei
Verbrauchergeschäften.
VII.
Lieferung, Transport, Annahmeverzug
a) Unsere Verkaufspreise beinhalten
keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch
werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Zahlung von uns
erbracht bzw organisiert. Dabei werden für Transport bzw Zustellung
die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen
Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag
geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten
Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach
Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz
als vereinbart gilt.
b) Hat der Kunde die Ware nicht wie
vereinbart angenommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, die Ware
entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 %
des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung
stellen oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu
befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt,
entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
anderweitig zu verwerten. Handelt es sich um eine verderbliche Ware
und ist Gefahr in Verzug, sind wir bei Annahmeverzug berechtigt, die
Ware ohne vorherige Androhung auf Rechnung des säumigen Kunden
selbst zu einem angemessenen Preis zu veräußern.
VIII. Gefahrenübergang
Unbeschadet der gesetzlichen
Regelungen geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der
zufälligen Verschlechterung jedenfalls mit der Übergabe an den
Transporteur - auch bei Lieferung frei Bestimmungsort - auf den
Käufer über.
X. Lieferfrist
a) Zur Leistungsausführung sind wir
erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen,
die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere
alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und
Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
b) Wir sind berechtigt, die
vereinbarten Termine und Lieferfristen bis zu einer Woche zu
überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach
Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
XI.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres
Unternehmens.
XII.
Geringfügige Leistungsänderungen
Geringfügige oder sonstige für unsere
Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw
Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt
insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei
Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur etc).
Punkt XI. gilt nicht bei
Verbrauchergeschäften.
XIII.
Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
a) Gewährleistungsansprüche des Kunden
erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer
Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener
Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die
auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden,
wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug
geraten sind.
b)
Im Sinne der § 377 f HGB ist die Ware nach der Ablieferung
unverzüglich, längstens aber binnen sechs Werktagen zu untersuchen.
Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, läng stens aber
binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von
Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte
Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach
ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht
oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.
Der Punkt XII. a) und b) gilt nicht
bei Verbrauchergeschäften.
XIV.
Schadenersatz
a) Sämtliche Schadenersatzansprüche
gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das
Vorliegen von leichter bzw grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte
zu beweisen.
b) Die Verjährungsfrist von
Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die
in diesen AVLH enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über
Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben
oder anstelle eines Gewährleistungsa nspruches geltend gemacht wird.
c) Vor Anschluss oder Transport von
EDV-technischen Produkten bzw vor Installation von
Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der
Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu
sichern, andernfalls er für verloren gegangene Daten sowie für alle
damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.
d) Punkt XIII. a) 1. Satz gilt bei
Verbrauchergeschäften nicht für Personenschäden und für Schäden an
zur Bearbeitung übernommenen Sachen.
Punkt XIII. a) 2. Satz, b) 1. Satz
gilt bei Verbrauchergeschäften nicht.
XV. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12
Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der
Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre
verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. XV.
Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
a) Alle Waren und Sachen werden von
uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
b) Bei Zurückforderung bzw Zurücknahme
der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch uns liegt nur
dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt
wird. Bei Warenrücknahme sind wir - unbeschadet weiterer Ansprüche -
berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu
verrechnen.
c) Sofern der Erwerber die von uns
gelieferten Waren oder Sachen vor Erfüllung sämtlicher unserer
Forderungen verarbeitet oder bearbeitet , erwirbt er dadurch nicht
Eigentum daran. Wir erwerben Miteigentum an der dadurch entstandenen
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Waren
zu den anderen verarbeiteten Waren im Zeitpunkt der Ver - oder
Bearbeitung.
d) Die unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren darf der Käufer weder verpfänden noch
sicherungshalber übereignen. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger
Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Käufer verhalten,
unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu
verständigen.
e) Nur ein Unternehmer, zu dessen
ordentlichen Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen
Waren gehört, darf bis zur vollständigen Begleichung der offenen
Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware verfügen.
f) Der Kunde trägt das volle Risiko
für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges,
des Verlustes oder der Verschlechterung.
XVI. Forderungsabtretungen
a) Bei Lieferung unter
Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen
gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung
unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer
Forderungen zahlungshalber ab. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen
uns gegenüber in Verzug, so sind die bei ihm eingehenden
Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem
Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den
Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten.
b) Forderungen gegen uns dürfen ohne
unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden. XVII.
Zurückbehaltung Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer
in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des
gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des
Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
Punkt XVII. gilt nicht bei
Verbrauchergeschäften.
XVIII. Terminsverlust
a) Soweit der Kunde seine
Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als
vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer
Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere
Nachfristsetzung sofort fällig werden.
b) Punkt XVIII. a) gilt bei
Verbrauchergeschäften soweit wir unsere Leistung vollständig
erbracht haben, auch nur eine rückständige Teilleistung des Kunden
mindestens sechs Wochen fällig ist, und wenn wir den Kunden unter
Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung
des Terminsverlustes gemahnt haben.
XIX. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die
Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbar en
österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller
aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz
unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich
örtlich zuständig.
Punkt XIX. letzter Satz gilt nicht bei
Verbrauchergeschäften.
XX. Datenschutz, Adressenänderung und
Urheberrecht
a) Der Kunde erteilt seine Zustimmung,
dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten
in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt
gespeichert und verarbeitet werden.
b) Der Kunde ist verpflichtet, uns
Änderungen seiner Wohn- bzw Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange
das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig
vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen , so gelten
Erklärungen auch dann als zugegangen , falls sie an die zuletzt
bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
c) Pläne, Skizzen oder sonstige
technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge,
Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges
Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten
Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
XXI. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser
AVLH ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im übrigen
nicht.
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2. Verweise und
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